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AGB vom 01.05.2022

1. Allgemeines und Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ bilden die Grundlage für Geschäftsbeziehungen mit:

 

EMIT Sales and Projects GmbH
Hohnsiefen 11, 51570 Windeck

- nachfolgend „EMIT“ genannt –


Gegenüber:


a) Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB


-  nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –


Oder


b) Privatleuten

 
- nachfolgend „private Kunden“ genannt –

2. Von diesen AGB abweichende Bedingungen, ebenso wie entgegenstehende AGB und AEB (allgemeine Einkaufsbedingungen) der Auftraggeber werden hiermit widersprochen und haben keine Gültigkeit.
3. Mündlich getroffene Vereinbarungen und besondere Abreden bleiben ungültig oder bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch EMIT.
4. Unsere AGB sind auch dann gültig, wenn der Auftraggeber die Gültigkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen im Allgemeinen oder auch die AGB von EMIT ausschließt und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von EMIT nicht erfolgt. Bedingungen, Regelungen, AEB, AGB des Auftraggebers gelten nur, sofern EMIT ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
5. Diese AGB gelten als durch den Auftraggeber angenommen, wenn EMIT eine durch den Auftraggeber erteilte Bestellung gemäß Artikel 3.2 vorliegt, spätestens jedoch mit Entgegennahme von Waren oder anderen Leistungen durch den Auftraggeber.
6. EMIT ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (wie gesetzliche oder auch technische) notwendig ist. Entsprechende Änderungsmitteilungen über den Inhalt der geänderten Regelungen werden an die zuletzt bekannten Adressen des Auftraggebers versandt. Diese Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber EMIT in Schriftform oder Textform widerspricht.
7. Vor der schriftlichen Bestellung und vor seinen Vertragsabschlüssen kann sich Der Auftraggeber eigenverantwortlich über den neuesten Stand der AGB von EMIT informieren, welche auf https://www.emit.de/agb zum Download bereit stehen.

2. Eigentum und Urheberrecht

1. An Entwürfen, Konzepten, Vorschlägen, Designs, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich EMIT seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
2. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch EMIT Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag über eine Lieferung, EMIT nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3. Die Regelungen aus den Artikeln 2.1 und 2.2 gelten entsprechend für Unterlagen des Auftraggebers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen EMIT zulässigerweise Lieferungen übertragen soll oder welche vertragsbedingt in den Kalkulationsprozess Involviert werden
müssen um eine Auftragserfüllung zu ermöglichen.


3. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteilige Erklärung enthalten.
2. Uns erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber bindend. Ob dieser Auftrag in Schriftform oder Textform, fernmündlich oder mittels Fax oder per E-Mail übermittelt wurde ist nicht entscheidend. Aufträge gelten von EMIT als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
3. Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.
4. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung.
5. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir diese ebenfalls bestätigen. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Absprachen bedürfen also zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls jeweils unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise
1. Alle Preise verstehen sich in Euro. EMIT behält sich Preisänderungen und Irrtümer vor.
2. Wenn nicht gesondert ausgewiesen verstehen sich alle angebotenen Preise netto (zzgl. Steuern) ab Werk und haben eine Gültigkeit von vier Wochen.
3. Es kommen die am Tag der Vertragsschließung gültigen Preise zur Anrechnung.
4. Unsere Projektkalkulation erfolgt wenn nicht anders möglich auf Erfahrungswerten aus vergangenen, dem angefragten Leistungsspektrum ähnlichen Leistungen. Die Leistungsbeschreibung ist in unseren Anschreiben und in Kostenschätzungen grob gefasst. Eine volle Kostenkontrolle erhalten Sie spätestens mit unserem Angebot in dessen Kalkulation auch alle verbindlicheren Details einfließen.

5. Besondere Bedingungen z.B. bei Erbringung von Honorarleistungen
a. Leistungsnachweis bei Mehrung und Minderung
1. Soweit Honorarleistungen durch EMIT nach Zeitstunden oder Tagewerken abgerechnet werden, übersendet EMIT dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags einen
Leistungsnachweis in Tabellenform.
2. Die Leistungsbeschreibung der durch EMIT zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus der erstellten Auftragsbestätigung gemäß Artikel 3.5. Der Arbeitsaufwand für die erbrachten Dienstleistungen ist nach Aufwand zu vergüten, sofern nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde.
3. Widerspricht der Auftraggeber den im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, dass die
aufgeführten (Teil-) Leistungen von EMIT nicht erbracht wurden.
b. Arbeitszeit
1. Alle aufgeführten Preise sind auf eintägige Produktionen, maximale Arbeitszeit 8 Stunden, bezogen. Zusätzliche Leistungen, Nachtzuschläge, aber auch evtl. Rabatte für langfristige
Produktionen sind nicht berücksichtigt und von den Vertragspartnern im Einzelnen auszuhandeln.
c. Arbeitssicherheit
1. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, EMIT über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Anfrage und spätestens vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu
informieren.
d. Bereitstellung von Material
1. Das Material, welches EMIT vom Auftraggeber zur Durchführung des Projektes/ der Produktion zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen
Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE ...), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Regeln sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten.
2. Verzögerungen aufgrund von Nichteinhaltung sind vom Auftraggeber zu vertreten.

6. Lieferung
1. Der Auftraggeber hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere erforderliche Unterlagen und beizustellende Materialien ordnungsgemäß und rechtzeitig zu liefern, Freigaben und sonstige Genehmigungen zu erteilen und die vereinbarte Zahlungsbedingungen zu erfüllen.
2. EMIT behält sich das Recht auf Lieferverzug ausdrücklich vor, wenn durch Ereignisse, welche der Auftraggeber zu verantworten hat ein drohender Verzug auch weiterhin fortbestand hat. Bedeutet dieser Umstand, dass die gegebene Terminschiene neu geplant werden muss und ggf. Mehrkosten anberaumt werden müssen, hat der Auftraggeber dadurch allein nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die Lieferung von Gütern erfolgt je nach Fall ab EMIT Lager Köln oder bei einer Direktlieferung ab Lager des betreffenden Herstellers zum Auftraggeber.
4. Lieferungen erfolgen zu Lasten des Auftraggebers und auf Gefahr des Empfängers.

5. Daten und Software werden mit dem Zusenden des Datenträgers dem Versand von Gütern gleichgestellt. Datenträgerlose Lieferungen von Unterlagen und Software, Planungsergebnissen oder sonstige immaterielle Sachen werden zum Download bereitgestellt. Der Liefertermin gilt mit der Bereitstellung als erfüllt.
6. Der Liefertermin für Güter gilt zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Transportausführenden als erfüllt.
7. Die Wahl der Versandart trifft EMIT, sofern der Auftraggeber hierzu keine anderen Vorgaben gemacht hat.
8. Von uns genannte Lieferfristen/Lieferdaten werden in unserem eigenen Interesse weitestgehend erfüllt. Sie sind jedoch nicht verbindlich wenn dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
9. Im Falle von höherer Gewalt, z.B.:
a. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Vandalismus oder ähnliche Ereignisse,
b. Streik, Aussperrung,
c. Stromausfällen, Internet-Ausfälle,
d. Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf IT-Systeme von EMIT,
e. Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder inter- nationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die von EMIT nicht zu vertreten sind, oder
f. nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung von EMIT

auch wenn sie bei Vorlieferanten von uns eintreten hat EMIT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten und die Fristen verlängern sich angemessen.

10. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
11. Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer EMIT etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von EMIT zu vertreten ist.
12. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13. EMIT ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
14. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 14 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jede weitere angefangene Woche Lagergeld in Höhe von 3% des Preises der Gegenstände der Lieferungen berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
15. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen - auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen – sind nicht zulässig
16. Wenn der Versand oder die Zustellung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Auftraggeber aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
17. Rücknahmen und Umtausch von Waren sind ausgeschlossen.
18. Erklären wir uns dennoch zu einer Rücknahme aus Kulanz bereit, so sind wir berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 30% des Warenwertes zur teilweisen Deckung unserer Kosten, jedoch mindestens 25€ und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen.
19. Die Rücknahme erfolgt in solchen Fällen ausschließlich unter der Voraussetzung vorheriger schriftlicher Zustimmung durch EMIT und ausnahmslos für original-verpackte, in ungebrauchtem, unbeschädigtem und ungenutztem Zustand befindliche materielle Güter. Den Nachweis über den Zustand der zurückgegebenen Ware hat in jedem Fall der Auftraggeber zu erbringen.
20. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Rücksendungen laufen grundsätzlich auf Gefahr des rücksendenden Auftraggebers.
21. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Entsorgung den gelieferten Erzeugnissen nach den Bestimmungen des „Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG“ zu gewährleisten. Bei einem Weiterverkauf überträgt der Auftraggeber diese Verpflichtung an seinen Vertragspartner. Für EU-Kunden außerhalb Deutschlands ist die Umsetzung der WEEE in die nationale Gesetzgebung zu beachten.

7. Transportschäden

1. Private Kunden und Auftraggeber reklamieren Transportschäden sofort bei dem Zusteller.
2. Zudem nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Die Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum einzusehen.
3. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Versäumung der Reklamation oder Kontaktaufnahme für Ihre
gesetzlichen Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen hat. Sie helfen aber, Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen zu können.

4. Für Auftraggeber, gilt hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes § 377 HGB: Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich der Transportgesellschaft und EMIT anzuzeigen.
5. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist und -Formalitäten der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Wir übernehmen die Abwicklung der Transportschäden mit der Transportversicherung und lassen dem Auftraggeber deren Leistungen zukommen. Eine direkte Leistung der Transportversicherung an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

8. Erfüllungsvorbehalt

1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, USamerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr,
Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.

9. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass EMIT die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.

10. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Zahlungen haben erst an dem Tag schuldbefreiende Wirkung, an dem die Summe der ausstehenden Beträge auf das Konto eingegangen ist. Der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort fällig, spätestens aber innerhalb von acht Tagen zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist EMIT berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, gegen sofortige Zahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% (5% bei privaten Kunden) über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Zahlungsverzug ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
3. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Für Auftragsvolumen unter Euro 500€ Gesamtsumme wird ein Pauschale von Euro 40€ erhoben. Für höhere Auftragsvolumen gilt eine entsprechende Verhältnismäßigkeit.
6. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im letzten Falle kann er die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder Leistung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht. Gegenansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen von EMIT bleiben unberührt.

11. Rücktritt und Kündigung des Kaufvertrages für Private Kunden

1. Wir bieten ausschließlich unseren privaten Kunden die Rückgabe an. Dieses Widerrufsrecht besteht auch hier nicht:

a. Wenn die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient.
b. Für Waren, die nach besonderen Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
c. Programmierungen und Software
d. Konzepte und Lieferungen von Designs und Entwürfen
e. Bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde.
f. Für Waren die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird
– auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
https://www.emit.de
EMIT Sales + Projects
Herr Florian Kick
Wilhelm-Ruppert-Str. 38
Gebäude D
51147 Köln
Fax: +49 (0) 2203 - 1835561
E-Mail: info@emit.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise
herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung!

12. Eigentumsvorbehalt

1. Die Sachen der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von EMIT bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

2. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die EMIT zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird EMIT auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; EMIT steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
4. Veräußert der Auftraggeber Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an EMIT ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf.
5. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Auftraggeber denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an EMIT ab, der dem von EMIT in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

6. Dem Auftraggeber ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für EMIT. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
7. Der Auftraggeber verwahrt die dabei entstehende neue Sache für EMIT mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Fällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8. EMIT und Auftraggeber sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht EMIT gehörenden Gegenständen EMIT in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt.
9. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

10. Die Regelung über die Forderungsabtretung gilt auch für die neue Sache.
11. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von EMIT in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
12. Verbindet der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne das es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an EMIT ab.
13. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt.
14. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist EMIT berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Auftraggebers zu widerrufen.
15. Außerdem kann EMIT nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber seinen Kunden verlangen.
16. Auf Verlangen hat der Auftraggeber Schuldner einer abgetretenen Forderung an uns zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt.
17. Bei drohenden Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber EMIT unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber EMIT unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

18. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EMIT nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.

19. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch EMIT liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, EMIT hätte dies ausdrücklich erklärt.

13. Sachmängel

1. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist der Auftraggeber zunächst verpflichtet seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachzukommen.

2. Sofern gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind, verjähren Mängelansprüche 12 Monate nach erfolgter Lieferung der von uns gelieferten Ware beim Auftraggeber. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht: - soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und
634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt,
- bei Vorsatz,
- bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie
- bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.
3. Weist die gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestand, so haben wir nach billigem Ermessen und unter Vorbehalt einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelrüge das Recht zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Die Nachbesserung ist von uns innerhalb einer für uns angemessenen Frist zu erbringen.
4. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.
5. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

6. Mängelrügen des Auftraggebers haben unverzüglich schriftlich oder in Textform an „info@emit.de“ zu erfolgen.
7. Bei Mängelansprüchen dürfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.

9. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist EMIT berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
10. EMIT ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
11. Seitens des Auftraggebers können uns gegenüber keine Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten geltend gemacht werden, die zwecks Nacherfüllung erbracht werden mussten.
12. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nur bezüglich des mangelhaften Teils gemäß Artikel 6.1 vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern.

13. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
14. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäßen Änderungen, Ein-/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
15. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers),
vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.

16. Bei Aufwendungsersatzansprüchen des Auftraggebers ist unter gleich geeigneten Mitteln für den Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder nachgelieferten mangelfreien Sache die wirtschaftlichste Lösung zu wählen. Unverhältnismäßige Kosten werden von EMIT verweigert.

17. Rückgriffs-Ansprüche des Auftraggebers gegen EMIT gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
18. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EMIT.
19. Jegliche Schadenersatzansprüche für Folgeschäden, die durch einen Mangel an einer durch uns gelieferten Ware oder Leistung entstanden sind, sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat nur insofern Rückgriffansprüche gegen uns, als das er mit Dritten keine Mängelansprüche über das gesetzliche Mindestmaß hinaus vereinbart hat.

20. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

21. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VII geregelten Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
22. Soweit nicht anderweitig in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:
a) nach dem Produkthaftungsgesetz,
b) bei Vorsatz,
c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,
d) bei Arglist,
e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie,
f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln. Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsgeschäfte der Parteien untereinander unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht, CISG ist ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Salvatorische Klausel/ Teilnichtigkeit

1. In diesen AGB sind alle Bestimmungen und Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Erfüllung von Rechtsgeschäften getroffen werden, schriftlich erfasst.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit anderer Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

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